Fast habe ich ja Verständnis dafür: Wenn man sich so ein geniales Rennrad nebst papageienbuntem Outfit für drölfzigtausend Euro geleistet hat, dann möchte man es auch spazierenfahren. Aber ich möchte euch darauf hinweisen: Auch mit einem Rennrad unterm Hintern muss man sich an die Straßenverkehrsordnung halten (Dies beinhaltet das Rechtsfahrgebot!).
Diese beinhaltet übrigens keine Sonderregelungen für Rennradfahrer, d.h.: ist ein Radweg vorhanden, muss dieser auch genutzt werden. Und: im Dunkeln müssen Lampen, die angeschaltet sind, am Fahrrad bzw. am Radfahrer angebracht werden. Nein, die pinkfarbene Kleidung fluoresziert nicht im Dunkeln.
Der letzte Radrennfahrer, der sich mit Tempo 20 durch die Haarnadelkurven im dunklen Wald Richtung Starnberg in Schlangenlinien auf der Straße vor mir bewegte, kann von Glück reden, dass ICH im Gegensatz zu IHM nicht vom Zieleinlauf auf den Champs Elysées geträumt habe beim Fahren….