Jemand, 18 Jahre alt, missbraucht und ersticht einen Jungen – über 70 Messerstiche, der Junge stirbt qualvoll. Im Prozess stellt sich heraus, dieser Junge ist nicht das erste Opfer, der Täter hat schon einmal einen Jungen missbraucht. Das Urteil erfolgt nach Jugendstrafrecht, obwohl der Täter zum Zeitpunkt der Tat volljährig ist. Neuneinhalb Jahre sitzt er im Gefängnis, wurde für voll straffähig erklärt. Therapiemöglichkeiten gibt es, er zeigt sich aber resistent. Nach Ende der Haft ist Sicherungsverwahrung ausgeschlossen, wegen des Jugendstrafrechts. Es werden ihm Auflagen gemacht: Therapie, wöchentlich beim Bewährungshelfer melden, keine Aufsicht von Kindern. Der Täter hält sich an all diese Auflagen nicht – bricht fünf Therapien ab, meldet sich höchstens alle vierzehn Tage beim Bewährungshelfer und geht bei einer Familie mit mehreren Kindern ein und aus, passt auf die Kleinen auf. STOP!
Wir wissen, wie dieser Fall ausgegangen ist. Aber es ist mir unverständlich, dass die Polizei und die Justizbehörden quasi machtlos zusehen mussten, wie eine beratungsresistente Familie einen Mörder mit ihren Kindern allein ließ, und wie ein Wiederholungstäter Auflagen ungestraft brechen und eine weitere, absehbare Tat begehen konnte. Warum kann man jemanden, der Auflagen nicht einhält, belangen? Warum kann man eine Familie, die uneinsichtig ist, nicht trotzdem daran hindern, ihre Kinder mit einem Sexualstraftäter, der als gefährlich gilt, allein zu lassen? Für mich ist das nicht nur eine „Verkettung unglücklicher Umstände“, wirklich nicht.